Abschnitt 19.3 - 19.3 Betriebsanweisung und Unterweisung
Bei Tätigkeiten mit entzündbaren Flüssigkeiten sind Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.
Bei Tätigkeiten mit entzündbaren Flüssigkeiten sind Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.