DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 19.1 - 19.1 Gefährdung

Eine Gefahr besteht, wenn entzündbare Flüssigkeiten verdampfen, versprüht werden oder die Flüssigkeiten zum Beispiel in einem Tuch aufgesaugt sind (Dochteffekt). Die Dämpfe entzündbarer Flüssigkeiten sind stets schwerer als Luft. Sie können im Gemisch mit Luft oder mit reinem Sauerstoff entzündbare oder explosionsfähige Gemische bilden, die nach Zündung zu erheblichen Schäden führen können. Explosionsfähige Konzentrationen sind um Größenordnungen höher als die zulässigen gesundheitsrelevanten AGW. Dies wird am Beispiel der Flächendesinfektion in Kapitel 11 unter Substitution verdeutlicht.

Jede entzündbare Flüssigkeit entwickelt mit zunehmender Temperatur immer mehr Dämpfe. Die Temperatur, bei der bei entzündbaren Flüssigkeiten die Dampfkonzentration ausreicht, um das entstehende Dampf-Luft-Gemisch bei Fremdzündung, zum Beispiel durch einen Zündfunken, zu entflammen, nennt man den Flammpunkt. Besonders gefährlich sind die entzündbaren Flüssigkeiten, deren Flammpunkt im Bereich der Raumtemperatur oder niedriger ist (s. folgende Tabelle). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Raumtemperatur (Umgebungstemperatur) im Sommer auch über 30 °C ansteigen kann.

Tabelle 9
Flammpunkte entzündbarer Flüssigkeiten

StoffeFlammpunkt
Ethanol 60 Gew.%22,5 °C
Ethanol12 °C
Aceton-19 °C
(Wund-)Benzin-18 °C
(Diethyl-)Ether< -20 °C
Xylol25 °C
o-Kresol81 °C
Paraffinöl> 100 °C

In Abhängigkeit vom Flammpunkt und Siedepunkt werden den entzündbaren Flüssigkeiten die entsprechenden H- und P-Sätze zugeordnet.

Tabelle 10
Zuordnung entzündbarer Flüssigkeiten nach Flammpunkt und Siedepunkt zu Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

Einstufung gemäß CLP-VKennzeichnung gemäß CLP-V
GefahrenklasseSiedepunkt (°C)Flammpunkt (°C)GefahrenkategorieSignalwortPiktogrammGefahrenhinweis (H-Satz)
Extrem entzündbar≤ 35< 23Entzündbare Flüssigkeit
Kat. 1
Gefahrccc_1977_as_22.jpgFlüssigkeit und Dampf extrem entzündbar
(H 224)
Leicht entzündbar> 35< 23Entzündbare Flüssigkeit
Kat. 2
Achtungccc_1977_as_22.jpgFlüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
(H 225)
Entzündbar-23-60Entzündbare Flüssigkeit
Kat. 3
Achtungccc_1977_as_22.jpgFlüssigkeit und Dampf entzündbar
(H 226)

Die Zündtemperatur dagegen ist die Temperatur, die die Flüssigkeit aufweisen muss, um ohne Fremdzündung zu entflammen.

Auch Flüssigkeiten mit einem höheren Flammpunkt können entzündet werden, zum Beispiel an heißen Oberflächen. Flüssigkeiten, die sich ohne Wärmezufuhr entzünden lassen, kann man am Piktogramm "Flamme" und dem Signalwort "Gefahr" erkennen (s. obige Tabelle). Der Flammpunkt einer entzündbaren Flüssigkeit ist im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 9 zu finden.

Auch von kleinen Mengen entzündbarer Flüssigkeiten kann eine Gefahr ausgehen. Verdampft zum Beispiel ein Teelöffel Benzin in einem 200-Liter-Fass, dann ist das gesamte Fass mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre gefüllt. Zehn Liter eines Benzindampf-Luftgemisches stellen bei einer Raumgröße von 100 m3 und mehr eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g. e. A.) dar. Werden diese Mengen entzündet, können sie bereits zu Personen- und Sachschäden führen. Wenn die Bildung einer g. e. A. nicht vermeidbar ist, muss ein Explosionsschutzdokument erstellt werden. Berücksichtigt werden müssen auch Tätigkeiten mit Abfällen und die Reinigung. Entzündbare Flüssigkeiten können zudem häufig bei Hautkontakt durch Entfettung zu Hautschäden führen.