DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 10 - 10 Feuchtarbeit und Allergene in Schutzhandschuhen

Feuchtarbeit spielt im Gesundheitsdienst in Bezug auf die Hautgefährdung eine besonders wichtige Rolle: Sie ist eine der häufigsten Ursachen für die Entstehung eines kumulativ toxischen Handekzemes, dem sogenannten Abnutzungsekzem. Die natürliche Hautbarriere wird gestört, durch die trockene, rissige Haut können Schadstoffe und so auch Allergene in den Körper eindringen, was zur Entwicklung eines allergischen Kontaktekzems führen kann. In diesen Fällen spricht man von einem 2-Phasen-Ekzem, weil das Abnutzungsekzem der Wegbereiter für das allergische Handekzem ist.

Unter Feuchtarbeit versteht man nach der TRGS 401 Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten

  1. 1.

    regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Tag mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieu ausführen oder

  2. 2.

    häufig oder intensiv ihre Hände reinigen müssen oder

  3. 3.

    über einen entsprechenden Zeitraum Schutzhandschuhe mit Okklusionseffekt (Wärme- und Feuchtigkeitsstau) tragen. Die flüssigkeitsdichte Wirkung von Schutzhandschuhen verhindert die Schweißabgabe nach außen, sodass die Haut mit zunehmender Tragezeit aufquillt, wodurch ihre Barrierewirkung nachlässt. Die vorgeschädigte Haut erleichtert Irritantien, potenziell allergen (sensibilisierend) wirkenden Stoffen oder Infektionserregern das Eindringen.

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Abb. 5
Handschuhtragen mit langem Schaft und Stulpe bei Reinigungsarbeiten

Zeiten der Arbeiten im feuchten Milieu und Zeiten des Tragens von flüssigkeitsdichten Handschuhen sind zu addieren, wenn nicht wirksame Maßnahmen zur Regeneration der Haut getroffen worden sind.

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die Kriterien für Feuchtarbeit vorliegen.