Abschnitt 17.4 - 17.4 Betriebsanweisung und Unterweisung
Für die Tätigkeit der Röntgenentwicklung ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigten sind anhand der Betriebsanweisung arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.
Für die Tätigkeit der Röntgenentwicklung ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigten sind anhand der Betriebsanweisung arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.