DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 17.3 - 17.3 Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz

Bei Tätigkeiten mit reizenden oder ätzenden Produkten und Spritzgefahr, zum Beispiel beim Ansetzen, Befüllen des Verarbeitungsgerätes, oder bei Reinigungsarbeiten eine geeignete Schutzbrille, zum Beispiel dicht schließende Korbbrille, verwenden.

Handschutz

Bei möglichem Hautkontakt zu Röntgenchemikalien, zum Beispiel bei Betriebsstörungen, oder wenn zur "Rettung" des Filmes in das Bad gegriffen werden muss, geeignete Chemikalienschutzhandschuhe verwenden. Als geeignetes Handschuhmaterial nennen Herstellerfirmen unter anderem Nitrilkautschuk.

Atemschutz

Atemschutz ist in der Regel nicht erforderlich.