DGUV Information 213-026 - Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum Grundwissen für Studierende

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.7 - 4.7 Entsorgung von Laborabfällen

Dieser Abschnitt kann nur in kurzer Form einige Hinweise zur praktischen Entsorgung im Labor geben und damit anregen, sich in jedem Einzelfall vor Beginn der Arbeiten auch mit den Regeln der Entsorgung an der eigenen Hochschule zu beschäftigen.

Im Rahmen der Unterweisung müssen den Studierenden die hochschuleigenen Regelungen zur Abfallsammlung und -entsorgung vermittelt werden.

Viele Unfälle im Labor geschehen bei der Entsorgung von Laborabfällen. Deshalb ist bereits bei der Versuchsplanung die Entsorgung mit zu planen und ausreichende Zeit dafür vorzusehen.

Gefährliche Vermischungen von Abfällen müssen vermieden werden, im Zweifelsfall unbedingt Rücksprache mit den laborverantwortlichen Personen nehmen.

Bei der Sammlung gebrauchter organischer Lösemittel ist zu berücksichtigen, dass diese nur bis max. 2,5 Liter in nicht bruchsicheren und bis max. 10 Liter in bruchsicheren Gefäßen gesammelt werden dürfen. Gefäße über 5 Liter Nennvolumen müssen elektrostatisch ableitfähig sein und beim Umfüllen geerdet werden. Nach Arbeitsende sind die Gebinde in einen geeigneten Lagerort zu bringen.

Vor dem Einschütten von Abfällen in den Sammelbehälter sollte eine Mischprobe im Reagenzglas durchgeführt werden.

Schwermetallsalze und ihre Lösungen müssen in gesonderten Behältern gesammelt werden.

Quecksilber muss getrennt gesammelt und entsorgt werden.

Eine gesonderte Gruppe bilden Filter- und Aufsaugmassen. Hierzu gehören auch Chromatographieplatten und Füllungen von Chromatographiesäulen. Sie werden getrennt gesammelt und entsorgt.

Feinchemikalienreste in Originalflaschen sind wenn möglich in der jeweiligen Flasche zu entsorgen.

Altöl aus Vakuumpumpen und Heizbädern, das durch Laborarbeiten verunreinigt ist, muss als stark verunreinigtes Altöl als gefährlicher Abfall (Sonderabfall) zur Entsorgung gegeben werden.

Behandlung von Abfällen

Manche Abfälle müssen vor der Entsorgung in eine weniger gefährliche Form überführt werden.

Die Arbeitsvorschriften zur Entsorgung der Laborabfälle sind sorgfältig auszuarbeiten und die ausführenden Personen (insbesondere auch Studierende bei Mitwirkung) sind eingehend zu unterweisen.

Die Verfahren zur Umwandlung der Abfälle hängen von den Rahmenbedingungen ab, so dass die Vorschriften dazu individuell ausgearbeitet werden müssen (siehe Anhang 1 "Informationsquellen").