DGUV Information 213-026 - Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum Grundwissen für Studierende

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Abschnitt 2.8 - 2.8 Maßnahmen bei Unfällen

Bei Unfällen im Labor ist sofort die für das Praktikum verantwortliche Person zu benachrichtigen. Ist eine Person verletzt, ist umgehend Erste Hilfe zu leisten. Dabei ist Eigengefährdung zu vermeiden!

Vorgehen bei Chemikalienunfällen

Bei einem Körperkontakt mit größeren Mengen gefährlicher Chemikalien ist rasches Handeln erforderlich, um schwere Gesundheitsschäden zu vermeiden/minimieren.

Kontaminierte Kleidung ist sofort zu entfernen, um die Gefahr einer Durchdringung des Gewebes und eines nachfolgenden Hautkontakts zu beseitigen. Kann der Gefahrstoff durch Ausziehen der benetzten Kleidung oder durch Abwaschen der benetzten Körperstellen am Laborspülbecken nicht vollständig entfernt werden, ist die sofortige Verwendung einer Körpernotdusche erforderlich. Wassermischbare Stoffe und die überwiegende Zahl der laborüblichen Säuren und Laugen werden hierdurch in kurzer Zeit verdünnt und aus- bzw. abgespült. Sollte anschließend ein Besuch bei einem Arzt bzw. Ärztin erforderlich sein, sollte die zum Gefahrstoff zugehörige Betriebsanweisung oder das Sicherheitsdatenblatt mitgenommen werden, um dem behandelnden Arzt bzw. Ärztin die Stoffidentifikation und ggf. eine Rücksprache mit einer Giftnotrufzentrale zu ermöglichen.

Gelangen Gefahrstoffe, insbesondere Säure- oder Laugenspritzer, ins Auge müssen sie innerhalb weniger Sekunden verdünnt und ausgespült werden, um eine dauerhafte Schädigung des Auges zu verhindern. Die Augennotdusche muss daher in wenigen Schritten erreichbar und stets gut zugänglich sein. Die Spülung eines betroffenen Auges sollte über mindestens 10 Minuten von der Nasenwurzel nach außen durchgeführt werden; danach ist ein Besuch bei einem Augenarzt bzw. -ärztin erforderlich (Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt mitnehmen).

Augennotduschen müssen mindestens monatlich hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit überprüft werden. Eine häufigere Überprüfung - oder die regelmäßige Verwendung zum Abspülen von Geräten - wird für Augennotduschen empfohlen, um eine Verkeimung im Zulauf zu vermeiden.

ccc_1970_as_76.jpgVerhalten im Notfall
  1. 1.

    Retten

    • Verletzte unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen

    • Alarmieren weiterer Personen im Gefahrenbereich

    • Gegebenenfalls Abschalten von Gas, Wasser, Strom (Kühlwasser nicht abschalten!)

  2. 2.

    Hilfe anfordern!

    Notrufangaben:

    • Wo geschah es?

    • Was geschah?

    • Wie viele Verletzte?

    • Welche Verletzungen?

    • Warten auf Rückfragen!

  3. 3.

    Erste Hilfe leisten

Zur Beachtung:

  • Jede Verletzung (auch Bagatellverletzung) ist der für das Praktikum verantwortlichen Person zu melden und zu dokumentieren, beispielsweise im Meldeblock für Erste-Hilfe-Leistungen (DGUV Information 204-021) oder im Verbandbuch (DGUV Information 204-020).

  • Ist nach einem Unfall eine ärztliche Behandlung notwendig, trägt der zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger die Kosten. Dafür benötigt er eine Unfallanzeige. Hinweise dazu gibt die für das Praktikum verantwortliche Person.

  • Spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen zu besonderen Gefahrstoffen sind in den zugehörigen Betriebsanweisungen zu finden.

    Weitere Informationen bieten z. B. die Gefahrstoffdatenbank GESTIS oder die Medizinischen Leitlinien der BASF an, siehe Anhang 1 "Informationsquellen".

ccc_1970_as_76.jpgSicherheitseinrichtungen und Notfallorganisation
  • Augennotdusche

  • Körpernotdusche

  • Not-Aus-Taster

  • Feuermelder

  • Feuerlöscher

  • Fluchtwege/Sammelplatz

  • Telefon für Notrufe

  • Ersthelfer (Aushang)

  • Verbandkasten - Erste-Hilfe Material

  • Havarien: Verschüttete/ausgelaufene Chemikalien sind mit folgenden Absorptionsmitteln zu beseitigen: z. B. im Vakuum geglühtes Aluminiumoxid bzw. Glimmer (Vermiculite). Diese Absorber können für fast alle Flüssigkeiten verwendet werden.

  • Siehe auch DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" (DGUV Information 213-851 "Working Safely in Laboratories"), Abschnitt 4.7.1

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Abb. 7
Praktikumslabor mit Sicherheitseinrichtungen