DGUV Information 213-026 - Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum Grundwissen für Studierende

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen beim Experimentieren

Alle Experimente müssen sorgfältig geplant und vorbereitet werden. Eine gute Vorbereitung erfolgt anhand einer Betriebsanweisung, in der nicht nur die Reaktionsgleichung und die Versuchsbeschreibung skizziert sind, sondern auch die Kennzeichnung der eingesetzten und synthetisierten Stoffe, Gefahren für Mensch und Umwelt, erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrfall, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Angaben zur Entsorgung.

Vor Beginn des Experiments ist weiterhin zu prüfen, ob die zur Verfügung stehende Zeit für den gesamten Versuchsablauf ausreicht. Ist dies nicht der Fall, muss im Voraus festgelegt werden, an welchen Stellen der Versuch gefahrlos unterbrochen werden kann.

Ist es notwendig, einen Versuch über längere Zeit oder über Nacht unbeaufsichtigt laufen zu lassen, müssen geeignete Sicherheitsvorkehrungen mit den Laborverantwortlichen oder den Betreuenden getroffen werden (z. B. erhöhter Brandschutz, richtige Auslegung von Kontroll- und Regeleinrichtungen, sichere Abschaltung bei Stromausfall).

Es hat sich bewährt, Versuche ohne durchgehende Aufsicht und über einen längeren Zeitraum in speziellen "Nachtlaboratorien" oder in brandüberwachten Abzügen durchzuführen, in denen besondere Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind und die Versuche technisch überwacht werden (Wasserwächter, Kontaktthermometer, Durchbruchssicherung, Brandmelder, automatische Löschanlage, Druckentlastungsöffnungen etc.).

Der Versuch darf erst dann ohne ständige Beaufsichtigung durchgeführt werden, wenn er mit einer technischen Überwachung eine hinreichende Zeit ohne Eingreifen gleichmäßig stabil gelaufen ist.

Die Verfügbarkeit aller benötigten Chemikalien und Geräte muss vor Beginn eines Versuches sichergestellt sein. Die Suche nach fehlendem Material führt insbesondere in schwierigen Phasen eines Versuches unweigerlich zu Hektik und damit zu erhöhtem Sicherheitsrisiko.

Wird die Versuchsapparatur am Vortag aufgebaut, gewinnt man Zeit und Flexibilität. Die benötigten Chemikalien werden jedoch erst am Arbeitstag in die Apparatur gegeben.

  • Siehe auch DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" (DGUV Information 213-851 "Working Safely in Laboratories"), Abschnitt 4.3

Insbesondere folgende Vorsichtsmaßregeln müssen immer beachtet werden:

  • Chemikalien dürfen nicht mit der Haut in Berührung kommen, dürfen also auch nicht angefasst werden.

  • Mit gefährlichen Substanzen darf nur in kleinen Mengen gearbeitet werden. Je gefährlicher eine eingesetzte oder entstehende Substanz ist, desto kleiner sollte der Ansatz gewählt werden.

  • Siedeverzüge bei Erhitzen von Flüssigkeiten müssen durch Rühren, Siedesteinchen, Siedeperlen, Siedekapillaren, etc. vermieden werden. Reagenzgläser müssen beim Erhitzen ständig geschüttelt werden, da sonst die ganze Flüssigkeit durch plötzliches Aufkochen herausspritzen kann. Die Öffnung eines Reagenzglases nie auf sich oder eine andere Person richten!

  • Arbeiten, bei denen Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe in gefährlicher Konzentration oder Menge auftreten können, dürfen nur in Abzügen ausgeführt werden. Hierzu gehören beispielsweise Abdampf- oder Abraucharbeiten sowie das Erhitzen von Ölbädern bei Destillationen oder die Verwendung leicht verdampfender Lösemittel oberhalb des Halbmikromaßstabs (Flüssigkeitsvolumina > 10 ml).

  • Bei einem möglichen heftigen, unkontrollierten Reaktionsverlauf ("Versuch geht durch") sind Gegenmaßnahmen bereits vorher zu planen (z. B. Eisbad bereithalten bei Grignard-Reaktionen).

  • Bei Benutzung eines Rotationsverdampfers lässt sich durch die richtige Einstellung der Wasserbadtemperatur und ein dem Lösemittel angepasster Unterdruck eine gute Kondensation erreichen. Bewährt hat sich der Einsatz von geregelten Drehschieber- oder Membranpumpen.

  • Wenn flüssiger Stickstoff als Kühlmittel in Kühlbädern verwendet wird, muss beachtet werden, dass Sauerstoff einkondensieren kann und Detonationsgefahr besteht.

  • Verspritzte oder verschüttete Chemikalien müssen sofort in geeigneter Weise entsorgt werden. Konzentrierte Säuren oder Basen werden neutralisiert und die Flüssigkeit anschließend aufgewischt. Hierbei muss geeignete Schutzausrüstung (im Normalfall ausreichend beständige Chemikalienschutzhandschuhe) getragen werden. Gefährliche Flüssigkeiten werden am besten mit geeignetem Absorptionsgranulat aufgenommen. Für starke Oxidationsmittel [z. B. konzentrierte Salpetersäure (HNO3) oder Perchlorsäure (HClO4)] dürfen nur mineralische Absorptionsmittel und keine Kunstharzbinder verwendet werden. Das benutzte Granulat wird gesammelt und der Sondermüllentsorgung zugeführt. Die Betriebsanweisungen geben hier Auskunft über die notwendige persönliche Schutzausrüstung und das geeignete Sammelgefäß.

  • Bei Tätigkeiten mit größeren Mengen ätzender Flüssigkeiten (z. B. Reinigungsbäder) ist neben dem Labormantel, Schutzbrille und geschlossenen Schuhen (ggf. sogar Gummistiefel) flüssigkeitsundurchlässige Schutzkleidung, z. B. Chemikalienschutzhandschuhe mit langen Stulpen sowie eine Chemikalienschutzschürze, zu tragen.

  • Bei Arbeiten mit Gefahrstoffen, die die Augen in erhöhtem Maße gefährden, muss eine allseits geschlossene Brille (Korbbrille) oder ein Gesichtsschutzschild getragen werden.

  • Bei Arbeiten, die die Hände gefährden, müssen je nach Gefährdung, chemikalienbeständige oder auch mechanisch feste Schutzhandschuhe getragen werden (siehe Anhang 8). Medizinische Einmalhandschuhe, die nur die Anforderungen der DIN EN 455-1: 2020-07 erfüllen, sind keine Chemikalienschutzhandschuhe.

  • Viele Gefahrstoffe können durch das Handschuhmaterial diffundieren, unter Umständen mit erstaunlich hoher Geschwindigkeit. So dringen Stoffe, wie z. B. Aceton oder Xylol, durch verschiedene Handschuhmaterialien sehr rasch hindurch. Für chlorierte Kohlenwasserstoffe wie Methylenchlorid oder Chloroform liegen die Durchbruchszeiten im einstelligen Sekundenbereich! Die Chemikalienschutzhandschuhe sind daher gemäß den Beständigkeitsangaben des Handschuhherstellers oder anhand der Angaben in den Sicherheitsdatenblättern der jeweiligen Chemikalien auszuwählen (siehe auch Anhang 7). Mit benutzten Handschuhen dürfen z. B. keine Lichtschalter, Türklinken, Wasserhähne an Waschbecken, Telefonhörer, Eingabetastaturen oder Schreibzeug angefasst werden, um Kontaminationen und hierdurch eine Gefährdung Dritter zu vermeiden.