DGUV Information 213-026 - Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum Grundwissen für Studierende

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Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum
Grundwissen für Studierende
(DGUV Information 213-026)

Information

(bisher BGI/GUV-I 8553)

ccc_1970_as_37.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe November 2020

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Grundlagen für sicheres Arbeiten in Laboratorien
Einführung in das sichere Arbeiten1
Praktikumsbeginn2
Zugangsberechtigung2.1
Körperschutz und Arbeitskleidung2.2
Beschäftigungsbeschränkungen2.3
Essen, Trinken, Rauchen, Schminken2.4
Hautreinigung und Hautpflege2.5
Überwachung von Laborversuchen2.6
Brandschutz in Laboratorien2.7
Maßnahmen bei Unfällen2.8
Hinweise zum praktischen Arbeiten3
Umgang mit Laborglas3.1
Reinigen von Glasgeräten3.2
Aufbau von Apparaturen3.3
Beheizen von Apparaturen3.4
Sicheres Arbeiten mit Kühlern3.5
Kühlen3.6
Hinweise für Arbeiten mit typischen Laborgeräten3.7
Arbeiten unter vermindertem Druck3.8
Tätigkeiten mit Gasen3.9
Tätigkeiten mit Chemikalien4
Information über Stoffeigenschaften und sicherheitstechnische Kenngrößen4.1
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen beim Experimentieren4.2
Richtiges Arbeiten am Abzug4.3
Hinweise zum Experimentieren mit speziellen Chemikalien und Stoffgruppen4.4
Kennzeichnung, Aufbewahrung und Transport4.5
Ab- und Umfüllen4.6
Entsorgung von Laborabfällen4.7
Brand- und Explosionsgefahren5
Entzündbare Flüssigkeiten5.1
Selbstentzündliche Stoffe5.2
Explosive Stoffe oder Gemische5.3
Exotherme Reaktionen5.4
Zersetzungsreaktionen5.5
Toxikologie6
Gefahren bei Tätigkeiten mit gesundheitsschädigenden Stoffen6.1
Toxikokinetik6.2
Wirkmechanismen von krebserzeugenden Stoffen6.3
Beurteilung von Gefährdungen durch gesundheitsschädigende Stoffe6.4
Typische Gefahrstoffe6.5
Mutterschutz und Gefahrstoffe6.6
Anhang
InformationsquellenAnhang 1
Rechtsgrundlagen und InformationenAnhang 2
Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Anhang 3
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien 3.1
Gefahrenpiktogramme mit Code und Bezeichnung 3.2
Vereinfachte Kennzeichnung von Laborgebinden 3.3
Aufbau der Gefahrenhinweise und der Sicherheitshinweise Anhang 4
Gefahrenhinweise - Hazard Statements (H-Sätze) 4.1
Sicherheitshinweise - Precautionary Statements (P-Sätze) 4.2
Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze) 4.3
Liste der Sicherheitshinweise (P-Sätze) 4.4
Entzündbare Stoffe und BrandklassenAnhang 5
Arbeiten mit elektrischen Anlagen und BetriebsmittelnAnhang 6
Kennzeichnung von ChemikalienschutzhandschuhenAnhang 7
Bildverzeichnis

Vorbemerkung

Grundlagen für sicheres Arbeiten in Laboratorien

Chemikalien, die bei unsachgemäßem Umgang zu Gesundheits- und Umweltschäden führen können, sind allgegenwärtig. Daher ist es für alle Studierenden wichtig die Wirkung von Gefahrstoffen zu kennen und zu wissen, wie man sie richtig verwendet.

Ziel dieser DGUV Information ist es, den Studierenden Grundwissen für Tätigkeiten im chemischen Praktikum zu vermitteln und sie für einen bewussten Umgang mit gefährlichen Stoffen zu sensibilisieren. Außerdem soll die vorliegende DGUV Information über das Gefahrstoffrecht informieren.

Damit Mensch und Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen geschützt werden, gibt es in Deutschland ein umfangreiches Gefahrstoff-Regelwerk. An dieser Stelle ist hier insbesondere die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu nennen, die bereits seit 1988 auch in Hochschulen und Universitäten umzusetzen ist.

Grundvoraussetzung für das sichere Arbeiten in Laboratorien sind die sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen (Bau und Einrichtung sowie Organisation). Diese werden insbesondere durch Regeln wie zum Beispiel die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 526 "Laboratorien" zusammen mit der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen" ("Laborrichtlinien") beschrieben.

Das einer Situation angemessene Verhalten lernen Studierende vor allem durch vorbildliches Handeln der Laborverantwortlichen und eindeutige Arbeitsanweisungen.

Um im Praktikumslabor sicher zu experimentieren, müssen die Studierenden darüber Bescheid wissen, wie gefährlich ein Stoff oder ein Gemisch tatsächlich ist und sie müssen über die Regeln für die Tätigkeiten mit diesen Stoffen oder Gemischen informiert sein. Die Praktikumsverantwortlichen legen fest, mit welchen Stoffen die Studierenden experimentieren dürfen.

Aufgabe der Betreuenden ist dabei die Vermittlung von umsichtiger und sachgerechter Handhabung von Gefahrstoffen, Apparaturen und Laborgeräten.

Sind die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht bekannt, kann sich auch niemand davor schützen. Um die Gesundheitsrisiken für alle Beteiligten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen weitestgehend auszuschließen oder zu minimieren, ist die Hochschule oder Universität daher verpflichtet Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Sie müssen von einer fachkundigen Person erstellt und dokumentiert werden - und zwar bevor Tätigkeiten im Labor aufgenommen werden.

Unter einer Gefährdungsbeurteilung versteht man die systematische und umfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie die Ableitung entsprechender wirksamer Schutzmaßnahmen. Sinnvoll und richtig eingesetzt soll sie dazu beitragen Erkrankungen, Unfälle sowie Beinahe-Unfälle im Praktikumsbetrieb zu vermeiden.

Wenn die DGUV Information dazu beiträgt, den Studierenden einen verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen im Labor zu vermitteln und damit sich und andere vor gesundheitlichen Gefährdungen zu bewahren und die Umwelt zu schützen, hat sie ihren Zweck erfüllt.

In diesem Sinne wünschen die Autorinnen und Autoren viel Erfolg beim sicheren Experimentieren.

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Abb. 1
Gefahr und Gefährdung