DGUV Information 203-049 - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Praxistipps für Betriebe

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Abschnitt 4 - Prüffristen

Allgemeines

Bei der Bereitstellung und Benutzung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (Arbeitsmittel) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Gefährdungen ausgeschlossen oder hinreichend begrenzt werden. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hat er insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Bei der Festlegung der Prüffristen kann sich der Unternehmer auch an den Beispielen aus Abschnitt 3.5.2 der Technischen Regel für Betriebssicherheit "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" TRBS 1201 sowie an den Empfehlungen zur Durchführungsanweisung zu § 5 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV/GUV-V A3) orientieren.

Die für die nachfolgenden Arbeitsbereiche festgelegten Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Richtwerte und gelten für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen.*

Ob diese normalen Verhältnisse vorliegen, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Ist mit besonders starken Beanspruchungen zu rechnen, sind entsprechend kürzere Prüffristen festzusetzen, z.B.:

  • aggressive Umgebung, Feuchtigkeit (Abwasserbereich, Bäderbereich u.Ä.)

  • mechanische Beanspruchung (Baustellen, rauer Werkstattbetrieb u.Ä.).

Andererseits können im Einzelfall längere Prüffristen festgelegt werden, wenn die Betriebsmittel geringeren Belastungen und geringer Nutzung ausgesetzt sind. Eine geringe Belastung oder Nutzung spiegelt sich z.B. in einer niedrigen Fehlerquote wider.

Soweit Betriebe im Einzelnen nicht aufgeführt sind, hat der Unternehmer die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, entsprechend seiner Gefährdungsbeurteilung artverwandter Betriebe einzuordnen.

Die Durchführung von Wiederholungsprüfungen entbindet den Unternehmer und Benutzer allerdings nicht von der Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass bei erkennbaren Mängeln an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln diese der Nutzung sofort entzogen werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass elektrische Betriebsmittel vor der Benutzung auf augenfällige Mängel überprüft werden müssen.

Weitere Prüffristen

Soweit in anderen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen usw.) kürzere Prüffristen vorgeschrieben sind, sind diese zu berücksichtigen. Hierbei sind Doppelprüfungen, die sich auf Grund dieser Information ergeben, nicht erforderlich.

6 Monate

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Flüssigkeitsstrahler

Wassersauger (Saugschrubb-Geräte)

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen

Unterwassersauger

Zentrifugen

usw.

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Betäubungszangen

Elektrisch betriebene Sägen

Elektrisch betriebene Messer

usw.

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Aufschnittmaschinen

Kaffeeautomaten

Kochplatten

Toaster

Rührgeräte

Wärmewagen/Warmhaltegeräte

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen

Elektrische Handgeräte

usw.

Ausnahmen:

Sonstige Küchen 12 Monate

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Elektrische Handgeräte

Handleuchten

Flutlichtscheinwerfer

Umfüllpumpen

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen

usw.

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Staubsauger

Bohner- und Bürstengeräte

Teppichreinigungsgeräte

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen

usw.

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Rotationsverdampfer

Bewegliche Anaylsegeräte

Heizgeräte

Messgeräte

Netzbetriebene Tischleuchten

Rührgeräte

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen

usw.

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Elektrische Betriebsmittel im Bereich Medien:

  • Dia-, Film-, Tageslichtprojektoren, Videogeräte usw.

  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.

Elektrische Betriebsmittel im Bereich textiles Gestalten:

  • Bügeleisen

  • Nähmaschinen

  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.

Elektrische Betriebsmittel im Bereich Hauswirtschaft:

  • Toaster

  • Handrührgeräte

  • Warmhalteplatten

  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.

Elektrische Betriebsmittel im Bereich Technikunterricht:

  • Lötkolben

  • Dekupiersägen

  • Handbohrmaschinen

  • Schwingschleifer

  • Standmaschinen für Holzbearbeitung

  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.

Elektrische Betriebsmittel im naturwissenschaftlichen Unterricht:

  • Heizplatten

  • Elektrolysegeräte

  • Netzgeräte

  • Signalgeneratoren

  • Oszilloskope

  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.

Elektrische Betriebsmittel im Werkstattbereich von berufsbildenden Schulen:

  • Geräte vgl. Abschnitt Werkstätten usw.

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Bügeleisen

Mobile Bügelmaschinen

Nähmaschinen

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen

usw.

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Hand- und Baustellenleuchten

Handbohrmaschinen

Winkelschleifer

Band- und Schwingschleifer

Handkreissägen

Stichsägen

Schweißgeräte

Lötkolben

Belüftungsgeräte

Flüssigkeitsstrahler

Mobile Tischkreissägen

Mobile Abrichthobelmaschinen

Späneabsaugungen

Mischmaschinen

Bohrhämmer

Heckenscheren

Häcksler

Rasenmäher

Verlängerung- und Geräteanschlussleitungen

usw.

24 Monate

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Text- und Datenverarbeitungsgeräte

Diktiergeräte

Tageslichtprojektoren

Tischleuchten

Belegstempelmaschinen

Buchungsautomaten

Ventilatoren

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen

Mobile Kopiergeräte

usw.

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Föne

Frisierstäbe

Infrarotleuchten

Rasiergeräte

Flaschenwärmer

Heizöfen

Elektrische Handgeräte

Tischleuchten

Stehleuchten

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen

Radios

usw.

Für Mitgliedsbetriebe der Eisenbahn-Unfallkasse gilt folgende Regelung: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens jährlich, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens alle zwei Jahre.