DGUV Information 215-611 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

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Abschnitt 2 - 2 Gefährdungsbeurteilung
2.1 Begriffsbestimmungen

Typische Überfälle

Typische Überfälle sind die Überfälle, die während der Geschäftsöffnungszeiten ablaufen. Die Täter betreten dabei die Geschäftsstelle fast ausschließlich über den Kundeneingang (schnelle Tatausführung).

Bei typischen Überfällen lassen sich verschiedene Vorgehensweisen der Täter unterscheiden:

  • Entweder fordern die Täter die Herausgabe des griffbereiten Geldbestandes sowie Auszahlungen aus den beschäftigtenbedienten Banknotenautomaten

  • oder die Täter fordern Bargeld aus dem Neben- bzw. Hintergrundbestand,

  • Überfälle auf Versicherte während des Geldtransportes und bei der Ver- und Entsorgung z. B. von Banknotenautomaten.

Atypische Überfälle

Dabei handelt es sich um Überfälle, die in einer Geschäftsstelle außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten ablaufen. Ziel des Angriffs sind dabei grundsätzlich die Hintergrundbestände. Über das Abfangen von Personen versuchen die Täter Beute zu erzielen

  • beim Betreten oder Verlassen der Geschäftsstelle,

  • nach Einschleichen oder Eindringen in die Geschäftsstelle,

  • nach Einbruch in die Geschäftsstelle,

  • in privaten Bereichen; hier können auch Familienangehörige betroffen sein.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel sind alle für das Annehmen, Ausgeben, Bearbeiten, Transportieren und Verwahren von Banknoten durch Versicherte eingesetzten Einrichtungen, Geräte und Hilfsmittel.