DGUV Information 215-611 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Dokumentation

Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Um den Anforderungen zu entsprechen, wird empfohlen, dabei mindestens folgenden Aufbau zu berücksichtigen:

  • Anlass der Gefährdungsbeurteilung

  • Beteiligte

  • ermittelte Gefährdungen

  • beschlossene Maßnahmen zur Risikominimierung

  • Fristen der Umsetzung

  • Überprüfung der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen

Siehe auch § 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".