Abschnitt 5.4 - 5.4 Dokumentation
Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Um den Anforderungen zu entsprechen, wird empfohlen, dabei mindestens folgenden Aufbau zu berücksichtigen:
Anlass der Gefährdungsbeurteilung
Beteiligte
ermittelte Gefährdungen
beschlossene Maßnahmen zur Risikominimierung
Fristen der Umsetzung
Überprüfung der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen
Siehe auch § 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".