DGUV Information 215-611 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Erste Hilfe und psychologische Betreuung

Um mögliche bleibende psychische und physische Schäden zu minimieren, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Ersten Hilfe einschließlich der psychologischen Betreuung Betroffener in der Beurteilung zu berücksichtigen.

Weiterführende Informationen sind z. B. in der DGUV Information 206-017 "Gut vorbereitet für den Ernstfall! - Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen" zu finden.