Abschnitt 5.2 - 5.2 Versicherte
Das Verhalten der Versicherten kann wesentlich dazu beitragen, ob eine Geschäftsstelle für Täter "interessant" ist. Augenscheinlich aufmerksame Versicherte können abschreckende Wirkung haben.
Das Verhalten der Versicherten kann wesentlich dazu beitragen, ob eine Geschäftsstelle für Täter "interessant" ist. Augenscheinlich aufmerksame Versicherte können abschreckende Wirkung haben.