DGUV Information 215-611 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.3 - 4.3 Standortfaktoren

Auch die zu erwartende Art der Kundengeschäfte kann einen Einfluss auf die dazu passende Kassensicherung haben.

Liegt die Geschäftsstelle in einem Wohngebiet ohne Industrie und Handel, sind hohe Einzahlungen eher unwahrscheinlich. Vielmehr ist mit häufigen Auszahlungen von Konten des eigenen Instituts zu rechnen.

Sind im Einzugsgebiet einer Geschäftsstelle viele Geschäfte oder Handwerksbetriebe angesiedelt oder handelt es sich dabei eventuell um Saisonbetriebe, ist mit größeren Einzahlungen zu rechnen, wodurch höhere Bestände entstehen können.

In Grenzorten zu Ländern mit Fremdwährungen oder in Flughäfen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sorten benötigt werden.

Befindet sich die Geschäftsstelle z. B. in verkehrsgünstiger Lage (günstiger und schneller Fluchtweg), sind gegebenenfalls weitere spezifische Maßnahmen zu treffen.