DGUV Information 215-611 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Ein- und Ausgänge

Beim Betreten und Verlassen der Geschäftsstelle bzw. des Gebäudes kann eine besondere Gefährdung für die Versicherten entstehen.

Ein- und Ausgänge für den Publikumsverkehr

Hierzu zählen z. B. Türen oder Trennelemente, die während des Kundenverkehrs für Personen zur Nutzung der Selbstbedienungs-Automaten und der Inanspruchnahme persönlicher Serviceleistungen offengehalten werden bzw. zu den Geschäfts- und Servicezeiten auf- oder abgeschlossen werden.

Eingangsbereiche und SB-Zonen sollen einen großflächigen Überblick von innen und außen ermöglichen, damit Versicherte und Kunden schon frühzeitig verdächtige Verhaltensweisen erkennen können.

Einer Gefährdung sind Versicherte ausgesetzt, wenn z. B.

  • ein Kunden- oder Personaleingang benutzt wird, der nur über den SB-Bereich erreicht werden kann, und dort ein Abfangen beim Betreten und Verlassen möglich ist,

  • sich Personen im Kundenraum oder angrenzenden Räumen verstecken können (z. B. Toiletten, Besprechungsräume),

  • sie zum Auf- und Abschließen der Kundeneingangstür den gesicherten Bereich verlassen.

Ein- und Ausgänge ohne Publikumsverkehr

Eine Gefährdung für Versicherte besteht, wenn z. B.

  • Personaleingänge über uneinsehbare Einfahrten, Hinterhöfe, Gärten oder Treppenräume etc. erreicht werden,

  • das Abfangen beim Betreten und Verlassen möglich ist,

  • eine Geschäftsstelle alleine betreten oder verlassen wird,

  • das Abfangen an von öffentlichen Bereichen uneinsehbaren Zugängen zu internen Bereichen erfolgen kann,

  • die Verbindungstüren vom Personaleingang oder Kundenbereichen zu internen Geldbearbeitungsräumen oder Wertschutzräumen keine zusätzlichen Sicherungen aufweisen.

Türen, die nicht als Personal- oder Kundeneingang benutzt werden, z. B. Notausgänge oder Lieferanten-Eingänge, beinhalten das Risiko der Manipulation, sodass sie von Tätern zu gegebener Zeit unbemerkt benutzt werden können.