DGUV Information 215-611 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Kassen" i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

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Abschnitt 2.6 - 2.6 Arbeitsmittel

Arbeitsmittel kommen in Verbindung mit einem Gesamtsicherungskonzept zum Einsatz. In Abhängigkeit von der Anzahl der ständig anwesenden Versicherten, den örtlichen Gegebenheiten und den Bargeldgeschäften kann ein Kassensicherungskonzept unter Auswahl einer oder mehrerer der nachstehenden Sicherungen das Schutzziel erfüllen:

  • durchschusshemmende Abtrennungen

  • kraftbetriebene Sicherungen

  • durchbruchhemmende Abtrennungen

  • zentrale Geldversorgungseinrichtungen

  • Banknotenautomaten

Je nach Art der vorgesehenen Sicherung können z. B. zusätzlich erforderlich sein:

  • Wertschutzschränke und Wertschutzräume

  • Abwurfbehältnisse, Schleusenwertschutzschränke und Depositsysteme Zeitverschlussbehältnisse

  • biometrische Erkennungssysteme oder Vereinzelungssysteme

Die Absicherung von Türen und Fenstern ist unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten gegebenenfalls zusätzlich erforderlich.

Darüber hinaus eignen sich zum Anreizabbau auch der Einsatz von

  • Einbruchmeldeanlagen für die Wertesicherung,

  • Einbruchmeldeanlagen zur Überwachung der allgemeinen Geschäftsräume,

  • Wach- und Sicherungspersonal zur Bewachung der Geschäftsstelle,

  • Registriergeld