Abschnitt 4 - Müssen Schweißrauche durch technische Maßnahmen aus dem Atembereich entfernt werden?
Ja. Dies kann erfolgen durch:
Absaugung an der Entstehungsstelle (brennerintegrierte Absaugung).
Abb. 2 + 3
Brennerintegrierte Absaugung
Absaugung in der Nähe der Entstehungsstelle (Absaugarm, mobil oder stationär, Schutzschildabsaugung, Schweißtische mit Unter-/Rückwandabsaugung, ortsfeste Absaughauben).
Abb. 4
Absaugarm mit Erfassungselement
Abb. 5
Schutzschildabsaugung
Abb. 6
Schweißtisch mit Erfassung in der Rückwand
Technische Raumlüftung, optimal ist die Luftzuführung im Bodenbereich und Abführung der Schweißrauche im Deckenbereich (Schichtlüftung). Als alleinige Maßnahme ist die natürliche Lüftung durch Türen und Fenster wegen ihrer Witterungsabhängigkeit im Normalfall nicht ausreichend!
Abb. 7
Schweißerei mit Schichtlüftung
Abb. 8
Schweißrauchabsaugung plus Schweißerschutzhaube mit Frischluftversorgung (persönliche Schutzausrüstung)