DGUV Information 213-022 - Beurteilung von Hitzearbeit Tipps für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung

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Abschnitt 4 - Vorsorge

bgi-7002_bild01.jpg  Müssen Mitarbeiter, die Hitzearbeit verrichten, regelmäßig medizinisch untersucht werden?

Vor erstmaliger Aufnahme einer Hitzearbeit muss durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung des Betriebsarztes sichergestellt werden, dass nur geeignete Personen eingesetzt werden. Darüber hinaus sind in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit vom Alter arbeitsmedizinische Nachuntersuchungen durchzuführen.

Siehe Information "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 "Hitze" (BGI/GUV-I 504-30).

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