Abschnitt 2 - Gefährdungsbeurteilung
Wie kann beurteilt werden, ob Hitzearbeit vorliegt (Beobachtungsverfahren)?
Diese Checkliste kann unter den hiesigen Klimaverhältnissen angewandt werden bei leichter bis mittelschwerer Arbeit, leichter Bekleidung und ausreichender Hitzegewöhnung! Als "überwiegend" sind Situationen an Arbeitsplätzen einzuschätzen, die über längere Zeiträume andauern. Kurzfristige Expositionen sind nicht mit dieser Checkliste beurteilbar. Ausgenommen sind weiterhin Situationen, die auf Grund von Hitzeperioden mit hohen Außentemperaturen gegebenenfalls zusammen mit hoher Luftfeuchte auftreten, z.B. an heißen Sommertagen.
Hiervon abweichende Bedingungen erfordern eine entsprechende Modifikation der Checkliste, wobei hier erforderlichenfalls spezielle Fachleute zu Rate gezogen werden sollten.
Checkliste Hitzearbeit | ||
---|---|---|
A | Lufttemperatur und normale Luftfeuchte | |
überwiegend bis 37 °C | ||
überwiegend über 37 °C bis 45 °C | ||
über 45 °C (Aufenthalt > 15 Minuten) | ||
B | Lufttemperatur und gleichzeitig hohe Luftfeuchte (gekennzeichnet z.B. durch feuchte/nasse Haut) | |
überwiegend bis 26 °C mit hoher Luftfeuchte | ||
überwiegend über 26 °C bis 30 °C mit hoher Luftfeuchte | ||
überwiegend über 30 °C mit hoher Luftfeuchte | ||
C | Flüssigkeitsaufnahme | |
Flüssigkeitsaufnahme bis 2 l/Schicht | ||
Flüssigkeitsaufnahme 2 bis 4 l/Schicht | ||
Flüssigkeitsaufnahme über 4 l/Schicht | ||
D | Wärmestrahlung | |
keine Wärmestrahlung fühlbar | ||
warmes Gesicht nach 2 bis 3 Minuten | ||
im Gesicht unerträglich | ||
E | Subjektives Befinden in Verbindung mit Wärmebelastung | |
keine Beschwerden | ||
Beschwerden wie: Schwächegefühl, Unwohlsein | ||
erhöhtes Durstgefühl, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindelgefühl |
Alle Kriterien gekennzeichnet: Keine Hinweise auf Hitzearbeit. Gegebenenfalls aber unbehagliches Raumklima (siehe Information "Beurteilung des Raumklimas" (BGI/GUV-I 7003).
Mindestens ein Kriterium gekennzeichnet: Eine kritische situationsspezifische Wertung mit eventuell weitergehender Arbeitsplatzanalyse kann erforderlich sein.
Mindestens ein Kriterium gekennzeichnet: Das Vorliegen eines Hitzearbeitsplatzes ist wahrscheinlich. Eine kritische situationsspezifische Wertung mit eventuell weitergehender Arbeitsplatzanalyse ist erforderlich und weitere Maßnahmen (technisch, organisatorisch, personenbezogen) sind einzuleiten.