DGUV Information 203-071 - Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

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Abschnitt 4 - 4 Gefährdungsbeurteilung zur Prüftätigkeit

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Abb. 2
Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung

Vor der Durchführung der Prüfungen hat der Unternehmer durch eine Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen zu ermitteln sowie notwendige Schutzmaßnahmen festzulegen. Darüber hinaus müssen den Prüfpersonen geeignete, auf den Arbeitsplatz und die verwendeten Betriebsmittel bezogene, Anweisungen erteilt werden. Diese können

  • Arbeitsanweisungen für die Prüftätigkeit,

  • Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit Betriebsmitteln sowie

  • Betriebsanleitungen des Herstellers eines Betriebsmittels

sein.

Muster für Gefährdungsbeurteilungen sowie für Arbeits- und/oder Betriebsanweisungen stehen im Internet unter www.dguv.de, Webcode 138299 im Downloadbereich zur Verfügung.

ccc_1932_as_2.jpgHinweis
Ohne eine Gefährdungsbeurteilung zur Prüftätigkeit darf nicht geprüft werden!