DGUV Information 214-038 - Gewitter auf dem Vorfeld von Verkehrsflughäfen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 10.3 - 10.3 Fristen und Anlässe

Damit die Beschäftigten sich bei einer Gewitterwarnung richtig verhalten können, müssen sie regelmäßig unterwiesen werden, mindestens einmal jährlich. Hierfür geeignete Anlässe und Zeitpunkte sind z. B.:

  • bei Einstellung oder Versetzung vor Aufnahme der Tätigkeit,

  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich,

  • bei Veränderungen in den Arbeitsabläufen,

  • bei Einführung neuer Warnsysteme,

  • bei Unfällen, Beinaheunfällen und sonstigen Schadensereignissen,

  • zu Beginn des Sommers, als Jahreszeit mit erhöhter Gewitterhäufigkeit.