Abschnitt 10.2 - 10.2 Unterweisungsinhalte
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen im Rahmen von Unterweisungen informiert werden, z. B.
durch welche Maßnahmen sie eine Gewitterwarnung auf dem Vorfeld erkennen können,
welche Meldewege existieren,
welche Informationswege zu beachten sind,
wie sie sich in Gefahrensituationen zu verhalten haben (z. B. Benachrichtigung weiterer Personen),
welche gesicherten Bereiche aufgesucht werden können,
wie die gesicherten Bereiche erreicht werden können,
wie die Aufhebung der Gewitterwarnung kommuniziert wird.
Unabhängig davon müssen die Beschäftigten auch über die Schutz- und Notfallmaßnahmen im Unternehmen unterwiesen sein, damit sie bei einem Unfall möglichst schnell Erste Hilfe leisten bzw. veranlassen können.