DGUV Information 214-038 - Gewitter auf dem Vorfeld von Verkehrsflughäfen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

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Abschnitt 8 - 8 Blitzschutzmaßnahmen auf Flughäfen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz muss überprüft werden, ob alle Gebäude und Aufenthaltsbereiche einen ausreichenden Blitzschutz bieten. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Blitzschutzsysteme auf einen statistischen Mittelwert der Einwirkungen ausgerichtet sind. Daher sind auch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für den Aufenthalt in geschlossenen Gebäuden aufgeführt.

Den sichersten Schutz vor Blitzen bieten Gebäude mit einem umfassenden Blitzschutzsystem. Zu einem Blitzschutzsystem gehören immer mindestens ein äußerer Blitzschutz und ein innerer Blitzschutz.

Zum äußeren Blitzschutz gehören Fangeinrichtung, Ableitungen und Erdungsanlagen. Diese sorgen dafür, dass im Falle eines Einschlages der Blitzstrom vom Einschlagpunkt gefahrlos zur Erde abgeleitet wird.

Als inneren Blitzschutz bei einem Gebäude bezeichnet man den Potentialausgleich für alle elektrischen Leitungen sowie Metall-Leitungen der Energie- oder Wasserversorgung durch Blitzstromableiter und Überspannungsableiter. Sie setzen bei Einschlag in das Gebäude oder in dessen Nähe die entstehende Überspannung auf ungefährliche Werte herab.

Ebenfalls Schutz bietet der Innenraum von Flugzeugen sowie von Fahrzeugen und Bodengeräten mit Ganzmetallkarosserie und geschlossener Kabine. Die Kabine wirkt dabei wie ein so genannter "Faradayscher Käfig". In diesen Faradayschen Käfig kann kein elektrisches Feld eindringen, da er leitend ist und die Ladung daher nach außen abwehrt. Auch sehr hohe Energiemengen werden auf diese Weise abgehalten. Während die Person innerhalb des Raums unversehrt bleibt, kann dabei aber das Fahrzeug oder das Metall des Faradayschen Käfigs stark beschädigt werden.

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Abb. 13
Walk-Out-Posten bei Flugzeugschlepp mit kabellosem Headset

Daher gilt bei Gewitter auf dem Flughafen grundsätzlich immer:

  • rechtzeitig geschützte Bereiche wie Gebäude oder ein Fahrzeug aufsuchen und Aufenthalt im Freien vermeiden,

  • Kontakt zu metallischen Außenflächen, z. B. von Flugzeugen, Fahrzeugen oder Containern vermeiden, auf keinen Fall unter Tragflächen Deckung suchen,

  • beim Walk-Out oder Schleppen von Flugzeugen auf Kabelverbindungen zum Flugzeug verzichten, z. B. durch die Verwendung von Bluetooth Verbindungen.

Bei Aufenthalt in festen Gebäuden ist zusätzlich zu beachten:

  • Kontakt mit metallischen Leitungen (Gas, Wasser, Heizung, Telefon, Fernwärme, ...), Antennen, Geländern vermeiden,

  • Abstand zu Wänden halten.

Bei Aufenthalt in Unterständen ist zusätzlich zu beachten:

  • ohne Zusatzmaßnahmen (z. B. metallische Ableitungen) kein ausreichender Blitzschutz,

  • metallische Ableitungen müssen ausreichend stromtragfähig sein,

  • in der Mitte aufhalten und möglichst Hockstellung einnehmen,

  • Vorsicht bei offenen oder nicht metallischen Unterständen,

  • Gefahr durch Schrittspannungen.

Bei Aufenthalt in Fahrzeugen ist zu beachten:

  • Möglichst frühzeitig einen gesicherten Bereich anfahren, zum Beispiel Gebäude oder Hallen.

  • Wenn das Erreichen eines gesicherten Bereichs nicht möglich ist, muss das Fahrzeug angehalten werden, da durch direkte oder indirekte Gefährdungen (Blendwirkung von Blitzen, Erschrecken) zusätzliche Gefahren bestehen.

  • Im Fahrzeug die Arme am Körper lassen und nichts anfassen, um keine Induktionsschleife zu bilden.

  • Fahrzeug mit Kabine nicht verlassen, wenn keine geschützten Bereiche zur Verfügung stehen.

  • Bei Antennen und Kabeldurchführungen Abstand halten.

  • Fahrzeuge ohne Kabine (High-Loader, Fluggastbrücken) müssen abgestellt und verlassen werden. Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 3 m einzuhalten.

  • Kunststoffkarosserien bieten in der Regel keinen ausreichenden Schutz, daher muss ein geschützter Bereich aufgesucht werden.

Bei Aufenthalt in Flugzeugen ist zu beachten:

  • Kabinen oder Laderäume nicht verlassen,

  • im Laderaum mittig aufhalten,

  • Kontakt zu Kabeln und Leitungen vermeiden.

Bei Aufenthalt im Freien ist zu beachten:

  • nie selbst der höchste Punkt sein,

  • Aufenthalt in der Nähe von Masten, Türmen, Antennen oder in der Nähe von Außenwänden vermeiden,

  • nicht an Wände anlehnen,

  • zu Metallzäunen, Gittern und anderen Metallkonstruktionen Abstand halten,

  • möglichst nicht in geschlossenen Gruppen aufhalten,

  • mindestens 0,5 m Abstand zu anderen Personen halten,

  • mit geschlossenen Füßen hinhocken und Knie mit beiden Armen umfassen (Hinkauern),

  • auf keinen Fall gestreckt hinlegen.