Abschnitt 7 - Verantwortung für die Information aller Mitarbeiter
Jedes Unternehmen hat zum Schutz seiner Beschäftigten ein Informations- und Handlungskonzept für den Fall einer Gewitterwarnung zu erstellen. D.h. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist festzulegen und zu dokumentieren:
wie die zuverlässige und unverzügliche Information aller Beschäftigten gewährleistet wird,
welche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden,
unter welchen Voraussetzungen die Arbeiten einzustellen sind,
welche Verhaltenregeln die Beschäftigten zu Ihrem eigenen Schutz einzuhalten haben,
welche Unterweisungsinhalte sich aus diesen Festlegungen ergeben.
Die betrieblichen Vorgesetzten müssen sich im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht regelmäßig davon überzeugen, ob das Informations- und Handlungskonzept allen Beschäftigten ausreichend bekannt ist und im betrieblichen Alltag umgesetzt wird.