DGUV Information 250-409 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 8 "Benzol"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Füllen und Entleeren mit Lösen von Schlauch- und Rohrverbindungen oder Ziehen von Tauchrohren sowie Abfüllen von Fässern beim Herstellen, Gewinnen, Weiterverarbeiten und beim Transport von Benzol oder benzolhaltigen Produkten

  • Umfüllen/Abfüllen von Kraftstoff für Ottomotoren

  • Filter- und Katalysatorwechsel sowie Probenahme beim Herstellen, Gewinnen, Weiterverarbeiten und beim Transport von Benzol und benzolhaltigen Nebenprodukten

  • Reinigen von/in Tanks bzw. Behältern, Tankstellensanierung

  • Reinigungs-, Wartungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten in Produktions-, Abfüll- und Weiterverarbeitungsanlagen

  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B. Sondermüll)

  • alle Tätigkeiten, bei denen Hautkontakt gegeben ist.