DGUV Information 250-408 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 7 "Kohlenmonoxid"

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Abschnitt 4.2 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition

  • Tätigkeiten in Hüttenlaboratorien

  • Arbeitsplätze im Feuerungs- und Schornsteinbau, wenn in der Nähe in Betrieb befindlichen Anlagen gearbeitet wird

  • Tätigkeiten in Räumen, in denen Kohlenstoffmonoxid auftreten kann (z.B. Abgase von Verbrennungsmotoren, Löten mit flüssiggasbetriebenen Lötbrennern)

  • Tätigkeiten in Lagerbereichen mit gelegentlichem Einsatz von flüssiggasbetriebenen Flurförderzeugen

  • Arbeiten mit Ottomotor-betriebenen Maschinen und Geräten im Freien

  • Tätigkeiten in PKW-Waschanlagen (z.B. Vorreinigung im Einfahrtbereich)

  • Tätigkeit in innerstädtischen Berteichen mit Kfz-Abgasen (z.B. Fahrtätigkeit im Linienverkehr, Müllsammlung und -Transport)

  • Kontrolltätigkeiten an Ein- und Ausfahrten für Kfz (z.B. Kontrollen durch Werkschutz)

  • Tätigkeiten mit Dichlormethan (Methylenchlorid) können über den Stoffwechsel zu einer intrazellulären CO-Belastung führen

  • Autogenschweißen und Brennschneiden in geschlossenen Räumen

  • Wartungsarbeiten auf Härteöfen (Gefährdungsbeurteilung).