Abschnitt 4.1 - 4.1 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition
Reinigungs-, Wartungs-, Instandhaltungs-, Reparatur-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten sowie Probenahme in Produktions- und Abfüllanlagen
Behebung von Betriebsstörungen in Anlagen zur Herstellung, Weiterverarbeitung und Abfüllung sowie Extraktionsanlagen
Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
Werden Tätigkeiten mit höherer Exposition in Lärmbereichen ausgeübt, sind aufgrund der ototoxischen Eigenschaft von Kohlendisulfid mögliche Kombinationswirkungen mit Lärm bei der Gehörvorsorge nach dem Grundsatz G 20 zu berücksichtigen.