DGUV Information 250-453 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen"

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2 - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Erstuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Für Nachuntersuchungen gelten in der Regel die nachstehend genannten Fristen:

Untersuchungsarten, Fristen

ErstuntersuchungVor Aufnahme einer Tätigkeit an Arbeitsplätzen, an denen erhöhte Belastungen des Muskel-/ und Skelettsystems auftreten und die Kriterien erfüllt sind
NachuntersuchungenNach 60 Monaten, ab 40 Jahre nach 36 Monaten nach Beendigung der Tätigkeit*
Vorzeitige Nachuntersuchungz.B.
  • wenn bei einer Untersuchung Befunde erhoben werden, die eine kürzere, vom Arzt zu bestimmende Frist, angeraten erscheinen lassen

  • auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet

  • zur Beurteilung der individuellen Belastbarkeit, z.B. bei Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung oder Operation

1Untersuchungen bei Beendigung der Tätigkeit sind anzubieten, wenn während der Tätigkeit Pflichtuntersuchungen erforderlich waren bzw. Untersuchungen angeboten werden mussten.

Die Vorsorgeuntersuchungen sind von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder mit Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" entsprechend dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" als Basis- und Ergänzungsuntersuchung durchzuführen. Die Ergänzungsuntersuchung erfordert besondere Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch eine arbeitsmedizinisch-orthopädische Fortbildung erworben werden können.

Weitere Anhaltspunkte für die Durchführung von Untersuchungen ergeben sich aus:

  • Verdachtsmeldungen zu Berufskrankheiten

  • signifikanten Häufungen von ärztlichen Befunden bei Vorsorgeuntersuchungen,

  • gehäuften Vorstellungen von Beschäftigten mit Überlastungsbeschwerden am Muskel-Skelett-System beim Betriebsarzt

  • berufs- oder tätigkeitsspezifischen Schwerpunkten der krankheitsbedingten Ausfallzeiten.