Abschnitt 1 - Rechtsvorschriften
Bei Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit Belastungen ausgesetzt sind, welche die Funktionen des Muskel- und Skelettsystems beeinträchtigen können, sind nach folgenden Rechtsvorschriften Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anzubieten bzw. durchzuführen:
Lastenhandhabungsverordnung (§ 3 LastHandhabV)
BG-Vorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1).