DGUV Information 250-452 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 45 "Styrol"

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Abschnitt 4.3 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne Exposition

  • Herstellung von monomerem Styrol sowie von Polymerisaten ebenso wie die Weiterverarbeitung des Polymerisates (z.B. Thermoplaste, Dispersionen) zu Formteilen und Fertigprodukten in geschlossenen, meist kontinuierlich arbeitenden Apparaturen

  • Lagerung und Transport geschlossener Behälter

  • Fahrtätigkeiten (Kfz, Binnenschiffe)

  • Former, Kernmacher Gießerei.

Da es bei Arbeitsverfahren in geschlossenen Anlagen z.B. durch Alterung zu Undichtigkeiten kommen kann, sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich.