DGUV Information 250-452 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 45 "Styrol"

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Abschnitt 4.2 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition

  • Rissverpressung im Säurebau

  • Kurzfristiger oder geringfügiger Umgang z.B. beim gelegentlichen Einsatz styrolhaltiger Spachtelmassen

  • Arbeiten mit Polyesterharzen bei der Kanal- und Rohrsanierung

  • Spritzlackierung (Kfz- und Flugzeuglackierung)

  • Steinbearbeitung (Spachtelmassen, Kleber)

  • Lagern, Ab- und Umfüllen, Kommissionieren von Styrol-haltigen Produkten/Zubereitungen

  • Sonderabfallentsorgung

  • Tank-/Behälterreinigungsanlagen (Innenreinigung), sofern die Inhalte Styrol enthalten können

  • Abwasserbehandlungsanlagen, sofern Abwässer Styrol enthalten können

  • Kanalsanierung

  • Laborarbeiten, wenn mit den im Labor üblichen geringen Stoffmengen entsprechend der "Richtlinien für Laboratorien" umgegangen wird. Tätigkeiten in Laboren zur Produktionsüberwachung und Stoffprüfung, wenn die Einhaltung des AGW nicht nachgewiesen ist.