Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition
Stäube entstehen bei der spanabhebenden Be- und Verarbeitung von Harthölzern. Maßnahmen können erforderlich werden, wenn in erheblichem Umfang Harthölzer be- oder verarbeitet werden und die Konzentration für Holzstaub in der Luft von 2 mg/m3 (Schichtmittelwert) nicht eingehalten werden kann.
Entsprechende staubbelastete Arbeitsplätze finden sich z.B. in
Möbeltischlereien
Stellmachereien
Parkettlegereien
Treppenbauereien
Modellschreinerei (Gießereien)
Holzmehl herstellenden und verarbeitenden Betrieben
Pellets herstellenden Betrieben.