DGUV Information 250-451 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 "Hartholzstäube"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

Stäube entstehen bei der spanabhebenden Be- und Verarbeitung von Harthölzern. Maßnahmen können erforderlich werden, wenn in erheblichem Umfang Harthölzer be- oder verarbeitet werden und die Konzentration für Holzstaub in der Luft von 2 mg/m3 (Schichtmittelwert) nicht eingehalten werden kann.

Entsprechende staubbelastete Arbeitsplätze finden sich z.B. in

  • Möbeltischlereien

  • Stellmachereien

  • Parkettlegereien

  • Treppenbauereien

  • Modellschreinerei (Gießereien)

  • Holzmehl herstellenden und verarbeitenden Betrieben

  • Pellets herstellenden Betrieben.