DGUV Information 250-450 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"

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Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"
(bisher: BGI/GUV-I 504-42)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: Ausgabe Februar 2010

Vorbemerkung

Die Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegeben. Diese Handlungsanleitung basiert auf den entsprechenden rechtlichen Vorgaben und enthält für den Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Rechtsvorschriften1
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen2
Untersuchungsanlässe 3
Pflichtuntersuchungen3.1
Angebotsuntersuchungen3.2
Gentechnische Arbeiten mit humanpathogenen Organismen3.3
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten 4
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit erhöhten gesundheitlichen Risiken4.1
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit gesundheitlichen Risiken4.2
Bemerkungen5