DGUV Information 250-446 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Cobalt oder seine Verbindungen (bioverfügbar, in Form atembarer Stäube, Aerosole)"
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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition Aufbereitung und Verarbeitung von Cobalterzen
Bearbeitung von Cobalt oder seinen Verbindungen
Herstellung und Bearbeitung von cobaltartigen Hartmetallen und Magneten
Verwendung von Cobaltoxalat in der Druckerei- und Reproduktionstechnik
Schweißen mit einem Massengehalt von mehr als 5 % Cobalt im Zusatzwerkstoff
Schleifen von Cobalt oder Cobaltlegierungen ohne Absaugung
Arbeiten an nachgeschalteten Filteranlagen
Abbrucharbeiten an Produktionsanlagen für Cobalt oder seinen Verbindungen
Nassschleifen von Hartmetallen ohne Absaugung.
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Information 250-446 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Cobalt oder seine Verbindungen (bioverfügbar, in Form atembarer Stäube, Aerosole)"
Abschnitt 1, Rechtsvorschriften
Abschnitt 2, Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Abschnitt 3, Untersuchungsanlässe
Abschnitt 3.1, Grenzwerte
Abschnitt 3.2, Spezifische Empfehlungen
Abschnitt 3.3, Aufnahmewege
Abschnitt 4, Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten
Abschnitt 4.2, Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition
Abschnitt 4.3, Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne Exposition
Abschnitt 5, Bemerkungen