DGUV Information 250-446 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Cobalt oder seine Verbindungen (bioverfügbar, in Form atembarer Stäube, Aerosole)"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Aufbereitung und Verarbeitung von Cobalterzen

  • Bearbeitung von Cobalt oder seinen Verbindungen

  • Herstellung und Bearbeitung von cobaltartigen Hartmetallen und Magneten

  • Verwendung von Cobaltoxalat in der Druckerei- und Reproduktionstechnik

  • Schweißen mit einem Massengehalt von mehr als 5 % Cobalt im Zusatzwerkstoff

  • Schleifen von Cobalt oder Cobaltlegierungen ohne Absaugung

  • Arbeiten an nachgeschalteten Filteranlagen

  • Abbrucharbeiten an Produktionsanlagen für Cobalt oder seinen Verbindungen

  • Nassschleifen von Hartmetallen ohne Absaugung.