Abschnitt 4.2 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition
Für 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin) gibt es derzeit noch keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Sobald es Arbeitsplatzgrenzwerte gibt, wird auch dieser Abschnitt mit "Tätigkeiten" gefüllt.