DGUV Information 250-443 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Beryllium"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

Beryllium:

  • Verwendung von Pulver zum Sintern

  • Umgang (Lagern, Abfüllen, Mischen, Transport) von Pulver in offener Form

  • Glühen und Sintern ab 400 °C

  • Schweißen und Hartlöten ohne Absaugung

  • Funkenerosionsbearbeitung ohne Absaugung

  • Schmelzen ohne Absaugung

  • Ätzen (Aerosolbildung) ohne Absaugung

  • Spanende Bearbeitung mit hoher Schnittgeschwindigkeit ohne Absaugung

  • Ausbrechen von Schmelztiegeln

  • Reinigen von Absaugungen und Filtern.

Berylliumlegierungen:

  • Schmelzen ohne Absaugung

  • Umgang mit Pulver in offener Form

  • Glühen und Sintern ab 400 °C

  • Schweißen und Hartlöten ohne Absaugung

  • Spanende Bearbeitung mit hoher Schnittgeschwindigkeit ohne Absaugung

  • Reinigen von Absaugungen und Filtern.