DGUV Information 250-440 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 "Schweißrauche"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Lichtbogenhand-, MIG-, MAG-Schweißen, insbesondere mit Fülldraht

  • Fülldraht-Schweißen ohne Schutzgas (mit selbstschützenden Fülldrähten)

  • Laserstrahlschweißen mit und ohne Zusatzwerkstoff von verzinkten Blechen

  • Plasmaschneiden ohne Wasserabdeckung

  • Laserstrahlschneiden

  • thermisches Spritzen, soweit nicht in vollständig geschlossenen Kabinen automatisiert

  • Brennfugen

  • Lichtbogen-Druckluftfugen

  • Abbrennstumpfschweißen

  • Schweißtechnische Arbeiten in engen Räumen oder Bereichen mit geringem Luftaustausch

  • Schweißtechnische Arbeiten in Zwangshaltung, bei denen Schweißrauch unmittelbar in hohen Konzentrationen in den Atembereich des Schweißers gelangen.