DGUV Information 250-440 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 "Schweißrauche"

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Abschnitt 5 - Bemerkungen

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich in:

  • Regel "Schweißrauche" (BGR/GUV-R 220)

  • Berufsgenossenschaftliche Information "Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren" (BGI 593)

  • TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"

  • Bek. des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 1. September 2006 - IV a 4-45222-4113 -; Aufnahme der neuen Berufskrankheit "Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen - (Siderofibrose)" in die Anlage der Berufskrankheiten-Verordnung. Bundesarbeitsblatt (2006), H. 10, S. 35/49.