DGUV Information 250-439 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 38 "Nickel oder seine Verbindungen"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Aufbereiten und Verarbeiten von Nickelerzen zu Nickel oder Nickelverbindungen (auch Arbeiten an nachgeschalteten Staubfiltern)

  • Elektrolytische Abscheidung von Nickel unter Verwendung unlöslicher Anoden

  • Herstellen und Verarbeiten von Nickel oder seinen Verbindungen in Pulverform

  • Verwendung von feinverteiltem Nickel als großtechnischer Katalysator in der organischen Chemie (z.B. bei der Fetthärtung)

  • Herstellen nickelhaltiger Akkumulatoren und Magnete und Schleifen

  • MAG-Schweißen mit Massivdraht von Nickel und Nickellegierungen*

  • MIG-Schweißen von Nickel und Nickellegierungen*

  • Thermisches Spritzen (Flamm-, Lichtbogen-, Plasmaspritzen) von Chrom-Nickelstählen, Nickel und Nickellegierungen*

  • Lichtbogenhandschweißen von Nickel und Nickellegierungen*

  • Schutzgasschweißen (MIG/MAG) von Chrom-Nickel-Stahl, Nickel und Nickellegierungen in engen Räumen, z.B. kleinen Kellerräumen, Stollen, Rohrleitungen, Schächten, Tanks, Kesseln und Behältern, Kofferdämmen und Doppelbodenzellen in Schiffen ohne örtliche Absaugung in ungenügend belüfteten Bereichen

  • Plasmaschmelz- und Laserstrahlschneiden von Werkstoffen mit einem Massengehalt von 5 % oder mehr Nickel*

  • Schleifen und Polieren von Nickel und von Legierungen mit einem Massengehalt von mehr als 5 % Nickel (z.B. Magnete)

  • Abbrucharbeiten an Produktionsanlagen für Nickel oder seine Verbindungen

  • Galvanik, manuell bediente offene, luftbewegte Nickelbäder über 65 °C

  • Gießerei und Stahlfertigung beim Zulegieren von Nickel in Eisenschmelzen

  • Tätigkeiten bei der Zubereitung von nickelhaltigen Spezialstählen

  • Hautkontakt mit Nickeltetracarbonyl.

Nickeltetracarbonyl entsteht beim Herstellen von Nickel nach dem Mondprozess durch Behandeln eines Sulfidgemisches mit Kohlenmonoxid. Mit seinem Auftreten muss aber auch dann gerechnet werden, wenn Kohlenmonoxid unbeabsichtigt mit einer reaktiven Form von Nickel in Verbindung kommt.

*BGI 593, "Schadstoffe beim Schweißen und verwandten Verfahren", Bild 8-2 und BGI 855, "Schweißtechnische Arbeiten mit chrom- und nickellegierten Zusatz- und Grundwerkstoffen" sowie TRGS 402: "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"