DGUV Information 250-437 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 36 "Vinylchlorid"

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Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen

Einstufung nach TRGS 905 und Anhang I der EG-Richtlinie 67/548/EWG1

BezeichnungCAS-Nr.Einstufung/Bewertung
KMRFRE
Vinylchlorid75-01-41---

Verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte der EG-Kommission:

StoffEG-RichtlinieEG-GrenzwertGrenzwert 2004 nach TRGS 900
Vinylchlorid2004/37/EG3 ml/m32 ml/m3
Ausnahmebereiche:
3 ml/m3

Bei den verbindlichen EG-Arbeitsplatzgrenzwerten handelt es sich nicht um Arbeitsplatzgrenzwerte im Sinne des § 3 Abs. 6 der GefStoffV, bei deren Einhaltung akute oder chronisch schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind, weshalb sie auch nicht in der TRGS 900 geführt werden.

Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) aus der MAK- und BAT-Werte-Liste2

LuftProbennahmezeitpunkt: nach mehreren vorangegangenen Schichten
VinylchloridUrin
(ml/m3) (mg/m3) Thiodiglykolsäure (mg/24 h)
12,61,8
25,22,4
4104,5
8218,2
164110,6

1Die jeweils aktuellen Fassungen der TRGS 905 und der EG-Richtlinie 67/548/EWG sind zu beachten

K:krebserzeugend
M:erbgutverändernd
RF: fruchtbarkeitsgefährdend
RE: fruchtschädigend

Die jeweils aktuelle Fassung der MAK- und BAT-Werte-Liste ist zu beachten