Abschnitt 5 - Bemerkungen
Berufskrankheiten: § 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), Nr. 3104 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) "Tropenkrankheiten, Fleckfieber"; Nr. 3101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) "Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war"; Nr. 3102 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) "Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten" § 10 Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) vom 18.06.1969 (BGBl. I S. 549).
Zusätzliche Hinweise zu Versicherungs- und Gesundheitsfragen bei Entsendung ins Ausland sowie weitere Hinweise auf prophylaktische Maßnahmen sind im Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland", enthalten (Hrsg.: Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V.). Das Merkblatt kann im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.dguv.de/inhalt/internationales/pdf/guv_aus.pdf
Hinweise zu Kostenträgern bei Schutzimpfungen sind im Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses einzusehen unter: