Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition
Herstellen, Um- und Abfüllen von Fluorwasserstoff, Flusssäure, anderen anorganischen fluorhaltigen Säuren, wie z.B. Hexafluorkieselsäure, Tetrafluoroborsäure, Hydrogenfluoriden (z.B. Ammoniumhydrogenfluorid) und anderen löslichen Fluoriden (z.B. Natriumfluorid)
Säure-Politurverfahren der keramischen und Glasindustrie, bei denen Flusssäure benutzt wird und Siliciumtetrafluorid entstehen kann ohne geeignete Lüftungstechnik
Trübglasherstellung
Schmelzflusselektrolyse (Aluminiumherstellung) fluorhaltiger Stoffe und Zubereitungen
Herstellen und Verwenden von Holzschutzmitteln, die Salze anorganischer fluorhaltiger Säuren in wässrigen Lösungen enthalten
Oberflächenbehandlung von Metallen (z.B. Entfernen von Verfärbungen nach Edelstahlschweißen)
Lichtbogenhandschweißen mit basisch-umhüllten Stabelektroden und mit Sonderelektroden, die mehr als 6% Fluoride enthalten, ohne lufttechnische Maßnahmen1
Schutzgasschweißen und Schweißen ohne Schutzgas mit Fülldrähten, die mehr als 6% Fluoride enthalten, ohne lufttechnische Maßnahmen1
Arbeiten mit flusssäurehaltigen Keramikreinigern
Arbeiten mit fluoridhaltigen Felgenreinigern.
1Siehe hierzu auch TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"