DGUV Information 250-435 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 34 "Fluor oder seine anorganischen Verbindungen"

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Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen

Biologischer Grenzwert (BGW) aus TRGS 9031

Arbeitsstoff (CAS-Nr.)ParameterBiologischer Grenzwert
(BGW)
UntersuchungsmaterialZeitpunkt der Probennahme
Fluorwasserstoff (7664-39-3) und anorganische Fluorverbindungen (Fluoride)Fluorid7,0 mg/g KreatininUrinExpositionsende bzw. Schichtende
4,0 mg/g KreatininUrinvor nachfolgender Schicht

1Die jeweils aktuelle Fassung der TRGS 903 ist zu beachten.