Abschnitt 4.2 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition
Für krebserzeugende aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen gibt es derzeit noch keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Sobald es Arbeitsplatzgrenzwerte gibt, wird auch dieser Abschnitt mit "Tätigkeiten" gefüllt.
Auch für die nicht krebserzeugenden aromatischen Nitro- oder Aminoverbindungen mit Arbeitsplatzgrenzwert können wegen der großen Zahl an Stoffen zur Zeit keine Hinweise auf Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten, bei denen lediglich eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anzubieten ist (Angebotsuntersuchung) gegeben werden.