DGUV Information 250-431 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 "Hitze"

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Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen

Richtwerte der Normaleffektivtemperatur und der effektiven Bestrahlungsstärke für den zu untersuchenden Personenkreis sind den Tabellen 2 und 3 zu entnehmen, die den Arbeitsenergieumsatz und die Expositionszeit berücksichtigen. Es werden 2 Gruppen mit jeweils 4 Expositionszeitstufen unterschieden:

  1. 1.

    hitzeadaptierte Beschäftigte

  2. 2.

    gelegentlich exponierte, nicht hitzeadaptierte Beschäftigte.

Tabelle 2:
Richtwerte der Normaleffektivtemperatur in °C in Abhängigkeit von der maximal zulässigen Expositionszeit

Arbeitsenergieumsatz AU [W]Expositionszeit*< 15 Min.Expositionszeit*15 - 30 Min.Expositionszeit*31 - 60 Min.Expositionszeit*> 60 Min.
Gruppe 1:hitzeadaptierte Beschäftigte
Stufe 1:100 W-> 363634
Stufe 2: 200 W-363432
Stufe 3: 300 W-343230
Stufe 4: > 300 W353230(entfällt)
Gruppe 2:gelegentlich exponierte, nicht hitzeadaptierte Beschäftigte
Stufe 1: 100 W-> 3634(entfällt)
Stufe 2: 200 W-3432(entfällt)
Stufe 3: 300 W353230(entfällt)
Stufe 4: > 300 W353028(entfällt)

1ununterbrochene Expositionszeit

Beispiel zur Bewertung eines Hitzearbeitsplatzes nach NET:

Ein hitzeadaptierter Beschäftigter arbeitet mit einem Arbeitsenergieumsatz von 200 W (mittelschwere Arbeit) 20 Minuten ununterbrochen in einem Bereich, in dem eine Normaleffektivtemperatur von NET = 37°C gemessen wurde. Danach geht er in einen Leitstand mit NET = 25°C. Es tritt keine merkliche Wärmestrahlung auf.

Der Richtwert liegt für die oben genannten Randbedingungen bei NET = 36°C. Messwert NET = 37°C, Richtwert NET = 36°C

Der Richtwert wird überschritten. Der Beschäftigte ist in die Vorsorgeuntersuchungen aufzunehmen.

Tabelle 3:
Richtwerte der effektiven Bestrahlungsstärke in W/m2in Abhängigkeit von der maximal zulässigen Expositionszeit

Arbeitsenergieumsatz AU [W]Expositionszeit*< 15 Min.Expositionszeit*15 - 30 Min.Expositionszeit*31 - 60 Min.Expositionszeit*> 60 Min.
Gruppe 1:hitzeadaptierte Beschäftigte
Stufe 1: 100 W1000750500300
Stufe 2: 200 W750500300200
Stufe 3: 300 W500300200100
Stufe 4: > 300 W250200100(entfällt)
Gruppe 2:gelegentlich exponierte, nicht hitzeadaptierte Beschäftigte
Stufe 1: 100 W1000500300(entfällt)
Stufe 2: 200 W750300200(entfällt)
Stufe 3: 300 W500200100(entfällt)
Stufe 4: > 300 W25010035(entfällt)

1ununterbrochene Expositionszeit

Beispiel zur Bewertung eines Hitzearbeitsplatzes nach Eeff:

Ein hitzeadaptierter Beschäftigter arbeitet mit einem Arbeitsenergieumsatz von 200 W (mittelschwere Arbeit) 20 Minuten ununterbrochen in einem Bereich, in dem eine effektive Bestrahlungsstärke von Eeff = 600 W/m2 gemessen wurde. Danach geht er in einen Leitstand mit Eeff = 35 W/m2.

Der Richtwert liegt für die oben genannten Randbedingungen bei Eeff = 500 W/m2.

Messwerte:

Eeff, 1 = 600 W/m2 für t1 = 20 Minuten und

Eeff, 2 = 35 W/m2 für t2 = 10 Minuten

Das zu betrachtende Zeitintervall beträgt 30 Minuten, so dass als zeitgewichteter Mittelwert

bgi-504-30_formel01.jpg

und mit den Messwerten

bgi-504-30_formel02.jpg

sich eine Einhaltung des Richtwertes ergibt. Die maximale Belastung darf nicht so groß sein, dass dies zu einer Verbrennung der Haut führt.

Hinweise:

  • Die Gruppe 1 umfasst den Personenkreis, der bei seiner Tätigkeit arbeitstäglich einer Hitzebelastung ausgesetzt ist. Die Beschäftigten gelten aufgrund der ständig wiederkehrenden Hitzeexposition am Arbeitsplatz als hitzeadaptiert.

  • Die Gruppe 2 umfasst den Personenkreis, der bei seiner Tätigkeit nur gelegentlich einer Hitzebelastung ausgesetzt ist (z.B. bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten).

  • Die in den Tabellen aufgeführten Richtwerte berücksichtigen bei diesen Beschäftigten, dass sie ohne Hitzeadaption unter Hitzebelastung arbeiten. Bei Anwendung der in den Tabellen aufgeführten Richtwerte gilt generell, dass ein Arbeitsenergieumsatz von 300 W (körperliche Schwerstarbeit) nur kurzzeitig erbracht werden kann, da dieser Wert oberhalb der Dauer-Leistungsgrenze des Menschen liegt. Ähnliches gilt für nicht hitzeadaptierte Beschäftigte bei geringerem Arbeitsenergieumsatz und einer Expositionszeit über einer Stunde.

  • Die Einhaltung der Richtwerte kann auch durch Verkürzung der Expositionszeit erreicht werden.

  • Nach Hitzeexposition sind ausreichende Entwärmungsphasen einzuhalten. Wird die effektive Bestrahlungsstärke direkt gemessen, so kann zur Beurteilung der Hitzebelastung infolge Wärmestrahlung von den Richtwerten der Tabelle 3 ausgegangen werden.