DGUV Information 250-431 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 "Hitze"

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Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 "Hitze"
(bisher: BGI/GUV-I 504-30)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: Februar 2010

Vorbemerkungen

Diese Handlungsanleitung basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und enthält für den Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Rechtsvorschriften1
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen2
Untersuchungsanlässe3
Gefährdende Tätigkeiten3.1
Spezifische Empfehlungen3.2
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten4
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit erhöhten gesundheitlichen Risiken4.1
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit gesundheitlichen Risiken4.2
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit sehr geringen gesundheitlichen Risiken4.3
Bemerkungen5