DGUV Information 250-405 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 3 "Bleialkyle"

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Abschnitt 5 - Bemerkungen

Zusätzliche Aussagen über die Stoffeigenschaften, Vorkommen, Gesundheitsgefahren und Sicherheitshinweise enthält auch das Gefahrstoffinformationssystem GESTIS (www.dguv.de # Webcode: d11892); siehe auch Merkblatt B 25 "Bleitetraethyl" der Loseblattsammlung von Kühn und Birett.

In Deutschland wurde der Verkauf von bleihaltigem Benzin Ende 1996 eingestellt. Die EU-Kommission verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, den Verkauf jeder Art von verbleitem Ottokraftstoff ab dem 1. Januar 2000 zu verbieten. Beim Nachweis von schwerwiegenden sozioökonomischen Schwierigkeiten kann die Vermarktung von verbleitem Ottokraftstoff noch bis zum 1. Januar 2002 erfolgen.

Die Flugbenzine mit der Bezeichnung AvGas (Aviation Gasoline) der Sorte AvGas 100 LL mit einer Oktanzahl von 100 enthalten entsprechend den Sicherheitsdatenblättern bis zu 0,1 Vol.-% Bleitetraethyl (0,56 g/l Blei). Der Zusatz LL bedeutet Low Lead. Früher war die Sorte AvGas 130 HL (High Lead) ebenfalls erhältlich.

Berufskrankheit: § 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

Nr. 1101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) "Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen".

ArbMedVV: Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

GefStoffV: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - Gefahrstoffverordnung