DGUV Information 250-429 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 27 "Isocyanate"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Herstellung von Isocyanaten, ihren Prepolymeren, insbesondere von Polyurethanen (PUR, PU) und deren Verarbeitung

  • Herstellung von PUR-Schäumen (Integralschäume, Hartblockschäume, Dämmplattensysteme, Weichschaumsysteme)

  • Herstellung und Verarbeitung von isocyanathaltigen Beschichtungsstoffen, Klebstoffen, Fugendichtmassen, Haftvermittlern, Bindern und ähnlichen Produkten

  • Herstellung von thermischen Isolierungen mit PUR-Systemen z.B. in der Bau-, Elektro- und Automobilindustrie

  • Herstellen von technischen Kunststoffen (Formenbau)

  • Arbeitsverfahren bzw. Tätigkeiten mit Staub- und oder Dampfentwicklung (z.B. beim Abwiegen oder manuellen Umfüllen von Isocyanaten)

  • Ausschäumen mit Montageschäumen, wenn dies wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit ist

  • In Gießereien bei der Verwendung von isocyanathaltigen Bindersystemen (Cold-Box-Kerne)

  • Arbeitsabläufe, bei denen es zur Thermolyse von polyurethanhaltigem Material (z.B. Isolierungen, Beschichtungen) kommen kann (z.B. Schweißen, Löten)

  • Auftragen von Beschichtungen durch Spritzen, Beschichten von Sportplätzen, Beschichten in Behältern.