Abschnitt 3 - 3
Untersuchungsanlässe
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen bei Tätigkeiten mit Benutzung von Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 Mikrogramm Protein je Gramm im Handschuhmaterial.
Bei den in Abschnitt 4 beispielhaft aufgeführten "Arbeitsverfahren/-bereichen und Tätigkeiten sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Pflichtuntersuchungen) zu veranlassen, wenn die oben genannte Konzentration im Handschuhmaterial überschritten ist.